1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen der Firma PARKPOINT-24, Inhaber Tuncay Somuncu, Kölner Str. 1, 65760 Eschborn (nachfolgend als „PARKPOINT-24“ bezeichnet), soweit mit dem Vertragspartner (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart worden ist.
1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von der PARKPOINT-24 ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Kunden sowie künftigen Vereinbarungen zwischen den Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises seitens der PARKPOINT-24 bedarf.
1.4. Bei Buchungen über die Buchungsportale gelten zusätzlich die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Buchungsportals.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote der PARKPOINT-24 sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Die PARKPOINT-24 unterbreitet dem Kunden über die Website www.parkpoint-24.de oder die Buchungsportale Parkplatzvergleich (www.parkplatzvergleich.de), PARKPLATZ.de (www.parkplatz.de) und Einfach Parken am Flughafen (www.einfach-parken-am-flughafen.de), Holiday Extras (www.holidayextras.com/de/) und Parkos (www.parkos.de) ein Angebot. Angebote der PARKPOINT-24 können innerhalb der auf der Webseite der PARKPOINT-24 oder der Buchungsportale angegebenen Zeiten angenommen werden.
2.3. Der Vertrag kommt durch die Buchung des Kunden zustande. Für das Zustandekommen des Vertrages kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die verbindliche Buchungsbestätigung der PARKPOINT-24 oder des Buchungsportals an.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
3.1. Die in der jeweiligen Buchung genannten Preise (Buchungspreis) gelten für den darin aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang und verstehen sich in Euro. Der jeweilige Buchungspreis versteht sich zuzüglich eventuell anfallender gesetzlicher Umsatz-/Mehrwertsteuer, Zölle, Gebühren und sonstigen im Zusammenhang mit der jeweiligen Vertragsdurchführung entstehenden Abgaben sowie Kosten einer zusätzlich vereinbarten Leistung (z.B. Autopflege). Von dem in der Buchung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang abweichende Mehr- oder Zusatzleistungen sind im Buchungspreis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Es gelten die in der Buchung näher genannten Zahlungsbedingungen.
3.3. Alle Zahlungen sind bei jeweiliger Fälligkeit sofort, ohne jeden Abzug und frei an das in der Buchung angegebene Bankkonto zu leisten.
3.4. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen in Rückstand, so kann die PARKPOINT-24 die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen aufschieben, es sei denn, dass der Zahlungsrückstand nachweislich auf einer Handlung oder Unterlassung der PARKPOINT-24 beruht.
3.5. Hat der Kunde die vereinbarte Zahlung nicht innerhalb der jeweiligen Zahlungsfrist erbracht, ist PARKPOINT-24 berechtigt, durch die Aufhebung des Vertrages bzw. Stornierung der Buchung zu erklären und Aufwendungs- und Schadensersatz von dem Kunden zu verlangen, auch Stornierungsgebühren.
4. Stornierungen und Umbuchungen
4.1. Stornierungen von vertraglich gebuchten Lieferungen und Leistungen sind grundsätzlich vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe der Buchungsnummer über das Buchungsportal oder bei Buchung über die Website der PARKPOINT-24 oder per E-Mail an: info@parkpoint-24.de erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang. Eine Stornierung ist bis maximal 90 Tage nach Monatsende des Tages der Buchung möglich und bis höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit kostenlos. Alle späteren Stornierungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden und sind daher kostenpflichtig; es wird der volle Buchungspreis beansprucht.
4.2. Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich oder in Textform erfolgt und von PARKPOINT-24 bestätigt sind.
4.3. Sollte die vereinbarte Buchungszeit nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen werden, erfolgt keine (anteilige) Erstattung des Buchungspreises.
4.4. Sollte ein Kunde eine Buchung mit einem Fahrzeug vornehmen, dessen Bruttolistenpreis den Wert von 200.000,00 Euro übersteigt, ist es PARKPOINT-24 jederzeit gestattet, die Buchung des Kunden nicht anzunehmen oder kostenfrei zu stornieren, ohne dass sich PARKPOINT-24 schadensersatzpflichtig macht.
5. Allgemeiner Liefer- und Leistungsgegenstand
5.1. Die PARKPOINT-24 ist ein Parkplatzbetreiber, welcher in 65760 Eschborn Tiefgaragenstellplätze zur Verfügung hat und vermietet. PARKPOINT-24 bietet Valet-Service (Übernahme/Verbringung des Autos direkt am/zum Flughafen und Parken in der Tiefgarage), Shuttle-Service (Parken in der Tiefgarage und Personentransfer zum/vom Flughafen) und Zusatzleistungen (z.B. Autopflege). Bestimmte Merkmale, Spezifikationen oder Eigenschaften sind nicht geschuldet, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart sind.
5.2. Die in Katalogen, Prospekten, Broschüren, Abbildungen, Anzeigen, Internetseiten und anderem Werbematerial enthaltenen oder erkennbaren Angaben über Preise, Leistung, Verwendung und Beschaffenheit sind freibleibend und unverbindlich. Verbindlich sind sie nur, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
5.3. Zur Erfüllung der Liefer- und Leistungsverpflichtung darf sich PARKPOINT-24 eines Zulieferers, Kooperationspartners oder Nachunternehmers bedienen. Einer vorherigen Zustimmung oder Genehmigung des Kunden bedarf es hierfür nicht.
5.4. Die PARKPOINT-24 ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt. Die PARKPOINT-24 ist auch berechtigt, von der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Lieferung und/oder Leistung abzuweichen, wenn nach Abschluss des Vertrages nicht absehbare Liefer- und/oder Leistungsschwierigkeiten auftreten.
5.5. Die genaue Liefer- und Leistungsverpflichtung der PARKPOINT-24 ergibt sich ausschließlich aus der von der PARKPOINT-24 in der Buchungsbestätigung schriftlich bestätigten Lieferung und Leistung.
5.6. Zu einer Übernahme eines Fahrzeuges ist PARKPOINT-24 nur verpflichtet, wenn es sich um das Fahrzeug handelt, welches der Kunde bei der Buchung angegeben hat und das Fahrzeug verkehrs- und wettertauglich ist, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist sowie in diesem keine illegalen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder gefährliche Stoffe gelagert sind. Es steht PARKPOINT-24 frei, ein anderes Fahrzeug, statt des angegebenen Fahrzeugs anzunehmen.
5.7. Zu einer Übernahme eines elektrischen Fahrzeuges (E-Auto) ist PARKPOINT-24 nicht verpflichtet. Eine Übernahmepflicht eines elektrischen Fahrzeuges (E-Auto) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Einzelne Leistungen
6.1. VALET-SERVICE
a) Bei der Buchung des Produktes VALET-SERVICES übernimmt PARKPOINT-24 das Fahrzeug direkt am Flughafen und parkt es in der Tiefgarage in Eschborn.
b) Nach der Rückkehr wird das Fahrzeug direkt zum Flughafen gefahren und dort von dem Kunden übernommen.
c) Im Rahmen der Ausführung der Überführung des Fahrzeuges zur und von der Tiefgarage kann es zu Mehrkilometern kommen, die der Kunde mit seiner Buchung akzeptiert.
d) Es werden nur Personenkraftwagen entgegengenommen.
6.2. SHUTTLE-SERVICE
a) Bei der Buchung des Produktes SHUTTLE-SERVICE bringt der Kunde das Fahrzeug nach Eschborn und parkt dieses dort in einer modernen und sauberen Tiefgarage.
b) Der Shuttle-Service von PARKPOINT-24 verbringt den Kunden dann zum Flughafen. Nach der Rückkehr wird der Kunde wieder am Flughafen abgeholt und zur Tiefgarage gefahren.
c) PARKPOINT-24 ist jederzeit berechtigt, den Transfer von alkoholisierten, unter Drogen stehenden Kunden oder Kunden, die in Besitz von Drogen sind, abzulehnen, ohne dass sich PARKPOINT-24 schadensersatzpflichtig macht.
d) Während des Parkvorgangs kann der Kunde den Fahrzeugschlüssel sicher bei PARKPOINT-24 hinterlegen.
6.3. ZUSATZLEISTUNGEN
Bei der Buchung einer der Reinigungs- und Aufbereitungsprogramme gelten die vertraglich vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. Bei der Ausführung der Reinigung kann es zu Mehrkilometern kommen (Waschstraßenfahrt, Überführung zur Aufbereitung), die der Kunde mit seiner Buchung akzeptiert. Eine Stornierung eines gebuchten Fahrzeugpflegepaketes ist bis maximal 48 Stunden vor Rückkehr möglich.
7. Annahme- und Zahlungsverzug
7.1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, Zahlungsverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist PARKPOINT-24 berechtigt, den jeweiligen Vertrag aufzuheben und den ihr entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. die Geltendmachung von Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt.
7.2. Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 7.1. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefer- und Leistungsgegenstandes spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug kommt. Die Regelungen in den Ziffern 6. und 8. bleiben hiervon unberührt.
8. Gewährleistung und Garantie
8.1. Gewährleistungsrechte sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8.2. Die PARKPOINT-24 übernimmt keinerlei Garantien.
9. Verantwortlichkeit der PARKPOINT-24 für die Vertragsmäßigkeit und Haftung
9.1. Die PARKPOINT-24 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
9.2. Für sonstige Schäden haftet PARKPOINT-24 nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) für vertraglich vorhersehbare Schäden.
9.3. Im Übrigen ist die Haftung der PARKPOINT-24 ausgeschlossen, soweit gesetzlich möglich.
9.4. Die PARKPOINT-24 haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung/Leistungen oder für Liefer-/Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare oder außergewöhnliche Ereignisse verursacht worden sind, die die PARKPOINT-24 nicht zu vertreten hat.
9.5. Sofern solche Ereignisse nach Ziffer 9.4. die Lieferung oder Leistung der PARKPOINT-24 unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die PARKPOINT-24 zur Vertragsaufhebung berechtigt und von der Liefer- und Leistungsverpflichtung frei. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen entsprechend.
9.6. Soweit die Haftung von PARKPOINT-24 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Inhaber, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von PARKPOINT-24.
9.7. PARKPOINT-24 haftet nicht für Wertgegenstände oder verderbliche Gegenstände, die im übergebenen Fahrzeug zurückgelassen werden.
9.8. Im übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine feuergefährlichen, illegalen oder sonstig gefährlichen Stoffe gelagert werden. Eine Haftung von PARKPOINT-24 für solche Stoffe ist ausgeschlossen und berechtigt PARKPOINT-24, die Übernahme zu verweigern. Der Buchungspreis bleibt dennoch geschuldet.
9.9. Der Kunde ist verpflichtet, PARKPOINT-24 ein verkehrs- und wettertaugliches Fahrzeug zu übergeben. Andernfalls kann die Annahme verweigert werden, ohne dass der Kunde Anspruch auf Rückerstattung hat. Für daraus resultierende Schäden haftet ausschließlich der Kunde.
9.10. PARKPOINT-24 haftet nicht für Schäden durch Gefälligkeitshandlungen (z. B. Starthilfe).
9.11. PARKPOINT-24 übernimmt keine Haftung für Fahrzeugschäden, die bei Übergabe nicht ersichtlich waren. Der Kunde trägt die Beweislast für solche Schäden.
9.12. Bei Fahrzeugrückgabe wird ein gemeinsamer Fahrzeugcheck mit dem Kunden durchgeführt. Schäden müssen sofort gemeldet werden.
9.13. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Kunden ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
10. Verfall und Verjährung
10.1. Eine Schadensanzeige muss spätestens 3 Tage nach Rückgabe schriftlich erfolgen. Ansprüche verfallen nach 3 Monaten.
10.2. Sachmängelansprüche verjähren binnen zwölf Monaten nach Rückgabe, außer bei Personenschäden oder grober Fahrlässigkeit.
11. Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen gegenüber PARKPOINT-24 ist ausgeschlossen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie von PARKPOINT-24 schriftlich bestätigt werden.
12.2. Gerichtsstand ist der Sitz von PARKPOINT-24. PARKPOINT-24 kann auch am Sitz des Kunden klagen.
12.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages wirksam. Eine angemessene Ersatzregelung ist zu vereinbaren.
